Aufenthalt durch Firmengründung
Manche Menschen haben falsche Annahmen, während andere trotz Erfüllung der erforderlichen Bedingungen die Verwirklichung dieser Möglichkeit als fern empfinden.
Der Grund für diese Kluft liegt in nichts anderem als der Fülle falscher Informationen aus verschiedenen Quellen. Um die Verwirrung zu klären, beachten Sie bitte Folgendes:
⚠️ Einige können ihr Unternehmen in Deutschland registrieren, selbst ohne über erhebliches Kapital zu verfügen, und dennoch das Aufenthaltsrecht erhalten, während andere trotz der Firmengründung und einem Kapital von einer Million Euro das Aufenthaltsrecht nicht erhalten.
⛔ Daher sind Nachrichten, die besagen, dass die Registrierung eines Unternehmens mit einem Kapital von fünfundzwanzigtausend Euro oder weniger (oder mehr) den Erhalt des Aufenthaltsrechts garantiert, falsch, da die Höhe des Unternehmenskapitals nicht direkt mit dem Aufenthaltsrecht zusammenhängt.
Aus diesem Grund haben viele Menschen ihr Kapital über Monate und Jahre in Deutschland investiert, in der Hoffnung, den Aufenthalt zu erlangen. Leider haben sie ihre Chance verpasst, unter der Annahme, dass sie aufgrund eines Mangels an erheblichem Kapital diesen Weg nicht verfolgen sollten.
Das Aufenthaltsrecht hängt direkt mit der Art der Geschäftstätigkeit, wirtschaftlicher Begründung und Aufenthalt ab, nicht mit der Höhe des Kapitals oder der Art des Unternehmens.
Des Weiteren genießen Bürger des Iran und sieben weiterer Länder gewisse Privilegien in Bezug auf den Erhalt des Aufenthaltsrechts auf diese Weise. Obwohl die deutsche Regierung erwägt, den Iran schon lange von dieser Liste zu streichen, können diese Privilegien immer noch durch legale Mittel genutzt werden.