Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgrund der selbständigen Tätigkeit oder Investition

Der Erhalt einer Schweizer Aufenthaltsgenehmigung durch Investition oder Firmengründung ist eine Möglichkeit, in die Schweiz einzuwandern und hier eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen. Diese Methode, die auch unter anderen Bezeichnungen wie investitionsbasierte Einwanderung, Selbstständigkeit, Unternehmertum oder Firmenregistrierung bekannt ist, unterliegt spezifischen Bedingungen, die wir nachfolgend kurz erläutern werden.

Die schweizerischen Aufenthaltsbestimmungen legen Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, wenn jemand durch Investition oder Selbstständigkeit in der Schweiz arbeiten und leben möchte.

Im Allgemeinen müssen für die Erteilung des Aufenthaltsrechts für Sie und Ihre Familie, einschließlich Ehepartner und Kinder unter achtzehn Jahren, in der Regel folgende fünf Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ihr Beruf und Ihre Tätigkeit werden in der Schweiz benötigt. (Regionales Interesse)
  2. Es steht ausreichendes Kapital zur Gründung des Unternehmens zur Verfügung.
  3. Sie verfügen über die Fähigkeiten und persönlichen Voraussetzungen, um das Unternehmen zu gründen und zu betreiben.
  4. In dem Kanton, in dem Sie das Unternehmen gründen möchten, ist eine freie Kontingentquote verfügbar.
  5. Das geplante Unternehmen wird Arbeitsplätze und Einkommen für mehrere Personen schaffen.

Die Mindestkapitalanforderungen werden durch das Gesetz nicht festgelegt und hängen von den individuellen Umständen und der Art des Unternehmens ab. Ihr Geschäftsplan sollte eine positive Zukunftsperspektive für das Unternehmen aufzeigen. Unsere Expertise in diesem Bereich kann Ihnen hierbei wertvolle Unterstützung bieten.

Unser Rechtsberatungsstelle, die sich im Herzen der Schweiz befindet, hat sich auf die Unterstützung bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln durch finanzielle Investitionen, Arbeit oder Unternehmensgründungen spezialisiert.

Schweizer Aufenthalt durch Firmengründung

Nach Annahme Ihres Geschäftsplans wird Ihnen eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Unter bestimmten Bedingungen ist es sogar nach fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz möglich, eine unbefristete Aufenthaltskarte, eine C-Bewilligung zu erhalten. Während des Zeitraums Ihres gewährten Aufenthalts dürfen auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder unter achtzehn Jahren in der Schweiz leben und von allen sozialen und bildungsberechtigten Leistungen profitieren, sofern Sie über eine geeignete Unterkunft und ausreichendes Einkommen verfügen.

Der wichtigste Teil solcher Anträge besteht darin, den Geschäftsplan gemäß den Aufenthaltsbestimmungen zu konkretisieren. In einem ersten Schritt wird ein vollständiger Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten bei der kantonalen Migrationsbehörde eingereicht. Nach notwendigen Überprüfungen und Zustimmung des Arbeitsamtes wird die Akte an Staatssekretariat für Migration in Bern  weitergeleitet, wo Experten in Bern den Plan weiter prüfen. Wenn keine Einwände erhoben werden, wird die endgültige Genehmigung an die kantonale Migrationsbehörde gesendet.

Nach Abschluss dieser Schritte wird Ihnen die Botschaft ein Visum ausstellen und Ihnen eine Frist für die Umsetzung Ihres Plans in der Schweiz einräumen. Nach erfolgreicher Umsetzung des Plans wird Ihr Aufenthalt verlängert.

Mit unserer Expertise und wertvollen Erfahrung in diesem Bereich übernimmt unsere Beratungsstelle in der Schweiz alle oben genannten Schritte für Sie ink. Anwaltschaft. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung.